2020 - Wissenschaftliche Dienst
BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages
"Ein Nutzungsausschluss von BDS- nahen Personen
oder Gruppenallein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen ist
daher mit Art.5 Abs.1 GG unvereinbar.Insbesondere stellt auch der Beschluss
des Deutschen Bundestages vom 17.Mai 2019 –wie oben dargelegt –keine Grundlage
dar, die eine solche Einschränkung rechtfertigen könnte" |