Military Court
Watch hat seinen Jahresbericht
für 2021/22 veröffentlicht:
Darin heisst es:
Der Bericht untersucht die
Entwicklungen im Zusammenhang
mit der Verhaftung und
Inhaftierung von Kindern durch
die israelischen Militärbehörden
im Westjordanland in den Jahren
2021 und 2022
(Berichtszeitraum). Neben der
Überprüfung relevanter
rechtlicher und
verfahrenstechnischer Änderungen
im System berücksichtigt der
Bericht die Ergebnisse von 100
Zeugenaussagen, die im Jahr 2021
von inhaftierten Kindern
gesammelt wurden. Der Bericht
enthält auch eine vergleichende
Grafik, die 13 Problembereiche
seit 2013 auf der Grundlage von
1.002 Zeugenaussagen verfolgt.
Enthalten sind:
95 Prozent der
inhaftierten Kinder leben in
einem Umkreis von 900 Metern
um eine illegale israelische
Siedlung;
Die Zahl der
körperlichen Misshandlungen
ist so hoch wie nie zuvor -
in 74 Prozent der Fälle wird
darüber berichtet;
Die Zahl der
Einzelhaftfälle ist in die
Höhe geschnellt - in 42
Prozent der Fälle wird
darüber berichtet;
Die Zahl der
Inhaftierungen zu
Verwaltungszwecken steigt;
Zwangstransporte,
die gegen die Genfer
Konvention IV verstoßen,
kommen in 67 Prozent der
Fälle vor;
Es werden weiterhin
zwei Rechtssysteme auf der
Grundlage von Rasse oder
nationaler Identität
angewandt;
IStGH-Mitgliedsstaaten und
die USA blockieren weiterhin
die juristische
Rechenschaftspflicht; und
Der Glaube und das
Vertrauen in eine
glaubwürdige, auf Regeln
basierende Ordnung
schwinden.
Der
Bericht >>>
Kinder und
bewaffnete Konflikte:
Bericht des Generalsekretärs
(A/76/871-S/2022/493)
Format UN-Dokument
QuelleUN SC Veröffentlicht11 Jul
2022 Ursprünglich
veröffentlicht2 3 Jun 2022
Original ansehen
Vorschau auf Kinder und
bewaffnete Konflikte - Bericht
des Generalsekretärs
(A-76-871-S-2022-493)
I. Einleitung - Der
vorliegende Bericht, der nach
Konsultationen erstellt wurde
und den Zeitraum von Januar bis
Dezember 2021 abdeckt, wird
gemäß der Resolution 2427 (2018)
des Sicherheitsrats vorgelegt.
Der Bericht enthält Trends
hinsichtlich der Auswirkungen
bewaffneter Konflikte auf Kinder
und Informationen über begangene
Verstöße, wie vom Rat in seiner
Resolution 1612 (2005) und
nachfolgenden Resolutionen
gefordert. Soweit möglich,
werden die Verstöße den
Konfliktparteien zugeordnet, und
die Anhänge des vorliegenden
Berichts enthalten eine Liste
der Parteien, die Verstöße gegen
Kinder begangen haben, nämlich
die Rekrutierung und den Einsatz
von Kindern, die Tötung und
Verstümmelung von Kindern,
Vergewaltigung und andere Formen
sexueller Gewalt gegen Kinder,
Angriffe auf Schulen,
Krankenhäuser und geschützte
Personen im Zusammenhang mit
Schulen und/oder Krankenhäusern
sowie die Entführung von
Kindern.
Die in diesem Bericht
enthaltenen Informationen wurden
von den Vereinten Nationen auf
ihre Richtigkeit überprüft.
Informationen, die nicht
verifiziert wurden, werden als
solche gekennzeichnet. Wurden
Vorfälle früher begangen, aber
erst 2021 verifiziert, werden
diese Informationen als Vorfälle
eingestuft, die zu einem
späteren Zeitpunkt verifiziert
wurden. Die Informationen
spiegeln nicht das gesamte
Ausmaß der Verstöße gegen Kinder
wider, da die Verifizierung von
vielen Faktoren abhängt, unter
anderem vom Zugang. In dem
Bericht werden Trends und Muster
von Verstößen sowie die
Auseinandersetzung mit den für
Verstöße verantwortlichen
Parteien dargestellt, die zu
einer Verhaltensänderung führen
könnten, einschließlich der
Förderung der
Rechenschaftspflicht und der
Einbeziehung von
Kinderschutzbestimmungen in
Friedensprozesse. In dem Bericht
wird festgestellt, dass Angriffe
oder Angriffsdrohungen auf
führende Persönlichkeiten der
Gemeinschaft und der
Zivilgesellschaft, auf
Menschenrechtsverteidiger und
auf Beobachter von Verstößen
gegen Kinder Anlass zur Sorge
geben und die
Überwachungskapazität
belbelasten.
Gemäß der Resolution 1612 (2005)
des Sicherheitsrates hat mein
Sonderbeauftragter für Kinder in
bewaffneten Konflikten einen
pragmatischen Ansatz gewählt, um
einen umfassenden und wirksamen
Schutz für Kinder zu fördern.
Die Bezugnahme auf eine
Situation ist keine rechtliche
Feststellung, und die Bezugnahme
auf einen nichtstaatlichen
Akteur hat keinen Einfluss auf
dessen rechtlichen Status.
Dementsprechend dokumentiert der
Bericht Situationen, in denen
offensichtliche Verstöße gegen
internationale Normen und
Standards so schwerwiegend sind,
dass sie angesichts ihrer
Auswirkungen auf Kinder
internationale Besorgnis
rechtfertigen. Mein
Sonderbeauftragter macht die
Regierungen, die die
Hauptverantwortung für den
Schutz der Kinder tragen, auf
diese Situationen aufmerksam, um
sie zu ermutigen,
Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
Wenn die von den aufgelisteten
Parteien ergriffenen Maßnahmen
positive Auswirkungen auf die
Kinder hatten oder wenn das
laufende Verhalten Anlass zur
Sorge gibt, wird dies
hervorgehoben. Auf der Grundlage
der verstärkten Zusammenarbeit
mit den Parteien wird in den
Anhängen unterschieden zwischen
den aufgelisteten Parteien, die
während des Berichtszeitraums
Maßnahmen zur Verbesserung des
Schutzes von Kindern ergriffen
haben, und denjenigen, die dies
nicht getan haben.
Quelle
Textsammlung
Die UN (einschließlich
Deutschland) fordern in einer Abstimmung
am 18.11. 2021, dass das palästinensische
Volk das Recht hat, in Selbstbestimmung
über seine natürlichen Ressourcen
zu verfügen.
20. 10. 2021
Um das Ergebnis der Abstimmung
zu lesen, auf das Bild klicken
|
Gutachten des Internationalen
Gerichtshofs in Den Haag zur israelischen
Mauer - Am 9. Juli 2004 veröffentlichte
der Internationale Gerichtshof in
Den Haag das von der UNOGeneralversammlung
verlangte Gutachten zur Mauer in
der israelisch besetzten Westbank.
Wir veröffentlichen die Presseerklärung
des IGH, die einen kurzen Überblick
über den Inhalt des Gutachtens liefert,
in eigener Übersetzung:
Das Gericht befindet, dass der
Bau einer Mauer in den besetzten
palästinensischen Gebieten durch
Israel und das damit in Zusammenhang
stehende Regime internationalem
Recht widerspricht; es stellt die
legalen Konsequenzen fest, die aus
diesem Rechtsbruch resultieren.
Den Haag, 9. Juli 2004. Der Internationale
Gerichtshof (IGH), das juristische
Organ der Vereinten Nationen, hat
heute sein Gutachten bezüglich der
Konsequenzen des Baus einer Mauer
in den besetzten palästinensischen
Gebieten abgegeben.
In seinem Gutachten befindet das
Gericht einmütig, dass die Erstellung
eines Gutachtens, das von der Generalversammlung
der Vereinten Nationen angefordert
wird, in seinen juristischen Zuständigkeitsbereich
fällt und entscheidet bei 14 Ja-Stimmen
und einer Gegenstimme, der Forderung
zu entsprechen.
Das Gericht beantwortete die Fragen
folgendermaßen:
a) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme:
Der Bau der Mauer, die von Israel,
der Besatzungsmacht, in den besetzten
palästinensischen Gebieten, einschließlich
in und um Jerusalem herum, gebaut
wird, widerspricht internationalem
Recht.’’
b) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme:
Israel ist verpflichtet, den Bruch
internationalen Rechts zu beenden;
es ist verpflichtet, unverzüglich
die Arbeiten am Bau der Mauer, die
in den besetzten palästinensischen
Gebieten gebaut wird, einschließlich
in und um Jerusalem herum, zu beenden,
unverzüglich die ihr innewohnenden
Strukturen abzubauen und unverzüglich
alle Gesetze und Erlasse, die sich
damit befassen, aufzuheben oder
außer Kraft zu setzen, in Einklang
mit Paragraph 151 dieses Gutachtens.’’
c) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme:
Israel ist verpflichtet für den
Schaden, der durch den Bau der Mauer
in den besetzten palästinensischen
Gebieten, einschließlich in und
um Jerusalem herum, entstanden ist,
Schadenersatz zu leisten.’’
d) ,,Mit 13 Ja- zu zwei Gegenstimmen:
Alle Staaten sind verpflichtet,
die illegale Situation, die Ergebnis
des Baus der Mauer ist, nicht anzuerkennen
und keine Hilfe dabei zu leisten,
die Situation aufrecht zu erhalten,
die durch den Bau der Mauer entstanden
ist; alle Unterzeichnerstaaten der
Vierten Genfer Konvention vom 12.
August 1949, die sich auf den Schutz
von Zivilisten in Kriegszeiten bezieht,
haben darüber hinausgehend die Verpflichtung,
in Respektierung der Charta der
Vereinten Nationen und des internationalen
Rechts, sicherzustellen, dass Israel
den Prinzipien des dem internationalen
Menschenrechts folgend agiert, denen
in dieser Konvention Ausdruck verliehen
wird.’’
e) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme:
Die Vereinten Nationen - besonders
die Generalversammlung der Vereinten
Nationen und der Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen - sollten
darüber beraten, was zu tun ist,
um die illegale Situation zu beenden,
die als Ergebnis des Baus der Mauer
und durch das damit in Zusammenhang
stehende Regime entstanden ist;
dabei sollte das vorliegende
Gutachten Berücksichtigung finden.’’
Begründung des Gerichts -
Das Gutachten ist in drei Teile
unterteilt: Jurisdiktion und juristische
Zuständigkeit; Rechtmäßigkeit des
Baus einer Mauer in den besetzten
palästinensischen Gebieten; rechtliche
Folgen der Rechtsbrüche, die aufgedeckt
wurden.
Jurisdiktion und juristische Zuständigkeit
des Gerichts.
Das Gericht legt dar, dass, wenn
ein Gutachten verlangt wird, zuerst
darüber zu beraten ist, ob die Erstellung
eines solchen Gutachtens in seine
juristische Zuständigkeit fällt.
Es stellt fest, dass die Generalversammlung
der Vereinten Nationen die das Gutachten
durch die Resolution ES-10/14 vom
8. Dezember 2003 angefordert hat,
durch Artikel 96 der Charta dazu
befugt ist.
…
Das Gericht stellt fest, dass die
Generalversammlung der Vereinten
Nationen bei der Anforderung eines
Gutachtens von Seiten des IGH, seine
Kompetenzen wie sie in Artikel 12,
§ 1 der Charta beschrieben sind…
nicht überschritten hat.
Des Weiteren bezieht sich das Gericht
auf die Tatsache, dass die Generalversammlung
der Vereinten Nationen die Resolution
ES-10/14 auf ihrer 10. Sondersitzung,
die auf Grundlage der Resolution
377A (V) einberufen wurde (die Resolution
sieht vor, dass, wenn der Sicherheitsrat
seiner vorrangigen Verantwortung
zur Aufrechterhaltung des Friedens
und der Sicherheit nicht nachkommt,
die Generalversammlung der Vereinten
Nationen die Angelegenheit unverzüglich
beraten kann, um Empfehlungen an
die Mitgliedstaaten auszusprechen),
angenommen hat. Das Gericht befindet,
dass die Bedingungen, die in dieser
Resolution niedergelegt wurden,
zutrafen, als die 10. Sondersitzung
einberufen wurde, weil die Generalversammlung
der Vereinten Nationen die Entscheidung,
ein Gutachten einzuholen, auf Grund
der Tatsache traf, dass der Sicherheitsrat
der Vereinten Nationen nicht in
der Lage war, eine Resolution bezüglich
des Baus der Mauer zu treffen, weil
eines der ständigen Mitglieder dies
mit seiner Gegenstimme verhinderte.
Das Gericht weist das Argument zurück,
dass ein Gutachten im vorliegenden
Fall nicht abgegeben werden kann,
weil die Fragestellung, die in der
Forderung nach dem Gutachten aufgeworfen
wird, keine rechtliche ist.
Das Gericht betrachtet sich, kraft
der ihm zugewiesenen Jurisdiktion
als zuständig dafür, das verlangte
Gutachten abzugeben. Es erinnert
daran, dass der Mangel an Zustimmung
eines Staates zu seiner strittigen
Jurisdiktion, keinen Einfluss auf
seine juristische Zuständigkeit
hat, ein solches Gutachten abzugeben.
Es fügt hinzu, dass das Erstellen
eines Gutachtens im vorliegenden
Fall nicht den Effekt habe, das
Prinzip der Zustimmung zu einer
juristischen Lösung zu umgehen,
da die Frage, die für die Generalversammlung
der Vereinten Nationen zu begutachten
ist, in einen viel breiteren Bezugsrahmen
eingebettet ist, als ihn der bilaterale
israelisch-palästinensische Konflikt
darstellt und die Frage direkt die
Vereinten Nationen
betrifft.
Auch die Behauptung, dass das Gericht
davon Abstand nehmen soll, das Gutachten
zu erstellen, weil dieses eine politische
Verhandlungslösung des israelisch-palästinensischen
Konflikts behindern könnte, weist
das Gericht zurück. Das Gericht
kommt darüber hinaus zu dem Schluss,
dass es über genügend Information
und Beweise verfügt, um ein Gutachten
abzugeben und betont, dass es Sache
der Generalversammlung der Vereinten
Nationen ist, die Brauchbarkeit
dieses Gutachtens einzuschätzen.
Das Gericht kommt auf Grundlage
der vorstehenden Überlegungen zu
dem Schluss, dass es keinen zwingenden
Grund gibt, es von der Abgabe des
Gutachtens zu entbinden.
Rechtmäßigkeit des Baus einer Mauer
in den besetzten Gebieten durch
Israel
Bevor das Gericht sich den rechtlichen
Konsequenzen des Baus der Mauer
(der Terminus, dessen sich auch
die Generalversammlung der Vereinten
Nationen bedient wird auch im Gutachten
benutzt, weil die anderen in Frage
stehenden Termini, wenn man sie
im physischen Sinne betrachtet,
nicht mehr zutreffen) zuwendet,
wird es sich der Frage widmen, ob
der Bau der Mauer internationalem
Recht widerspricht.
Das Gericht stellt fest, welche
Regeln und Prinzipien des internationalen
Rechts für die Frage, die die Generalversammlung
aufgeworfen hat, relevant sind.
Das Gericht führt zuerst die Prinzipien
des Verbots der Androhung oder des
Einsatzes von Gewalt und die Illegalität
an, sich Territorium durch solche
Mittel anzueignen, die ihren Widerhall
im normalen internationalen Recht
finden; das Gericht bezieht sich
dabei auf Artikel 2, Paragraph 4
der Charta der Vereinten Nationen
und auf die Resolution 2625 (XXV)
der Generalversammlung.
Das Gericht beruft sich des Weiteren
auf das Prinzip der Selbstbestimmung
der Völker, das der Charta innewohnt
und das durch die Resolution 2615
(XXV) bestätigt wurde. In Bezug
auf die internationalen Menschenrechte
legt das Gericht die Haager Bestimmungen
von 1907 zu Grunde, die Teil des
normalen internationalen Rechts
geworden sind, ebenso wie die Vierte
Genfer Konvention von 1949, die
sich auf den Schutz von Zivilisten
in Kriegszeiten bezieht und die
auf die palästinensischen Gebiete
anzuwenden ist, die vor dem bewaffneten
Konflikt in 1967 östlich der Demarkationslinie
von 1949 (,,Grünen Linie’’) lagen
und von Israel im Laufe dieses Konflikts
besetzt wurden. Das Gericht stellt
des Weiteren fest, dass bestimmte
Instrumente zur Durchsetzung der
Menschenrechte (Internationales
Abkommen
über Zivile und Politische Rechte,
Internationales Abkommen über Ökonomische,
Soziale und Kulturelle Recht und
die Konvention der Vereinten Nationen
über die Rechte des Kindes) auf
die besetzten palästinensischen
Gebiete anzuwenden sind.
Das Gericht untersucht, ob der Bau
der Mauer die oben genannten Regeln
und Prinzipien verletzt.
Dabei fällt zuerst auf, dass die
Route der Mauer, wie sie von der
israelischen
Regierung festgelegt wurde, innerhalb
des ,,geschlossenen Gebietes’’ (zwischen
der Mauer und der ,,Grünen Linie’’)
ca. 80 Prozent der Siedler, die
in den besetzten palästinensischen
Gebieten leben, einschließt. Das
Gericht erinnert daran, dass der
Sicherheitsrat die Politik Israels,
Siedlungen auf diesem Territorium
zu errichten als ,,flagrante Verletzung’’
der Vierten Genfer Konvention bezeichnet
hat und kommt zu dem Ergebnis, dass
die Errichtung dieser Siedlungen
einen Bruch internationalen Rechts
darstellt. Das Gericht zieht darüber
hinaus gewisse Befürchtungen in
Betracht, die ihm mitgeteilt wurden,
dass die Route der Mauer die künftige
Grenze zwischen Israel und Palästina
vorwegnehmen wird; das Gericht zieht
des Weiteren in Betracht, dass die
Mauer und das mit ihr in Zusammenhang
stehende Regime ,, ein ’fait accompli’
vor Ort schaffen werden, das dauerhaft
bestehen bleiben könnte, in diesem
Falle ... würde (der Bau der Mauer)
einer de facto Annexion gleichkommen.’’
Das Gericht stellt fest, dass die
Route, die für die Mauer gewählt
wurde, vor Ort den illegalen Maßnahmen
Ausdruck verleiht, die von Israel
eingeleitet wurden, und vom Sicherheitsrat
hinsichtlich Jerusalems und der
Siedlungen verurteilt wurden und
dass die Route weitere Veränderungen
in der demographischen Zusammensetzung
der besetzten Gebiete nach sich
ziehen wird. Es gelangt zu der Auffassung,
dass der ,,Bau der Mauer, zusammen
mit den Maßnahmen, die bereits zuvor
ergriffen wurden, das palästinensische
Volk daran hindert, sein Recht auf
Selbstbestimmung auszuüben und von
daher einen Bruch der Verpflichtungen
Israels darstellt, dieses Recht
zu achten.’’
Das Gericht zieht die Information
in Betracht, die ihm bezüglich des
Einflusses des Baus der Mauer auf
das tägliche Leben der Einwohner
der besetzten palästinensischen
Gebiete vorgelegt wurden (Zerstörung
oder Requirierung von Privateigentum,
Beschränkung der Bewegungsfreiheit,
Konfiszierung landwirtschaftlich
genutzter Flächen, Abschneiden von
Wasserressourcen etc.).Es kommt
zu dem Ergebnis, dass der Bau der
Mauer und das mit ihm in Zusammenhang
stehende Regime den relevanten Bedingungen
der Haager Bestimmungen von 1907
und der Vierten Genfer Konvention
widersprechen, dass sie die Bewegungsfreiheit
der Einwohner des Gebietes einschränken,
die im Internationalen Abkommen
über Zivile und Politische Rechte
garantiert wird und dass sie den
betroffenen Personen die Ausübung
des Rechts auf Arbeit, auf Gesundheit,
auf Erziehung und einen angemessenen
Lebensstandard, wie im Internationalen
Abkommen für Ökonomische, Soziale
und Kulturelle Rechte und in der
Konvention der Rechte des Kindes
niedergelegt, verweigern. Zum Schluss
kommt das Gericht zu der Auffassung,
dass dieser Bau und das mit ihm
in Zusammenhang stehende Regime
zusammen mit der Errichtung von
Siedlungen die Tendenz in sich tragen,
die demographische Zusammensetzung
in den besetzten palästinensischen
Gebieten zu verändern und damit
der Vierten Genfer Konvention und
den relevanten Sicherheitsratsresolutionen
widersprechen.
Das Gericht bezieht in seine Betrachtung
ein, dass humanitäres Recht und
Instrumente zur Umsetzung der Menschenrechte
Klauseln oder Einschränkungen enthalten,
auf die man sich von Seiten des
Staates berufen kann, unter anderen
in Fällen, in denen militärische
Erfordernisse, nationales Sicherheitsbedürfnis
oder die öffentliche Ordnung dies
erfordern.
Das Gericht stellt fest, dass es
nicht der Überzeugung ist, dass
der Verlauf, den Israel für die
Mauer gewählt hat, notwendig war,
um den Sicherheitsinteressen zu
entsprechen und da keine dieser
Klauseln anwendbar ist, kommt es
zu dem Schluss, dass der Bau der
Mauer ,,Verletzungen diverser Verpflichtungen
durch Israel darstellt, denen es
nach dem anzuwendenden internationalen
humanitären Recht und den Instrumenten
der Menschenrechte unterworfen ist’’.
Das Gericht kommt zu dem Schluss,
dass sich Israel nicht auf das Recht
auf Selbstverteidigung berufen kann
... Das Gericht kommt zu dem Ergebnis,
dass der Bau der Mauer und das damit
in Zusammenhang stehende Regime
internationalem Recht widersprechen.
Rechtliche Konsequenzen der festgestellten
Verletzungen
Das Gericht unterscheidet zwischen
den rechtlichen Konsequenzen dieser
Verletzungen für Israel und für
andere Staaten.
In Bezug auf die oben stehenden
Ausführungen kommt das Gericht zu
dem Ergebnis, dass Israel das Recht
des palästinensischen Volkes auf
Selbstbestimmung und seine Verpflichtungen
nach humanitärem Recht und den Bestimmungen
der Menschenrechte anerkennen muss.
Israel muss die Verstöße gegen seine
internationalen Verpflichtungen,
die der Bau der Mauer in den besetzten
palästinensischen Gebieten darstellt,
beenden und muss daher unverzüglich
die Bauarbeiten an der Mauer einstellen
und die Teile dieses Bauwerks abbauen,
die in den besetzten palästinensischen
Gebieten liegen und unverzüglich
alle Gesetze und Erlasse, die in
Hinblick auf den Bau der Mauer und
die Errichtung der damit zusammenhängenden
Ordnung erlassen wurden, aufheben
oder außer Kraft setzen... Israel
muss Entschädigung für jeglichen
Schaden zahlen, der natürlichen
oder juristischen Personen durch
den Bau der Mauer zugefügt wurde.
In Bezug auf die rechtlichen Konsequenzen
für andere Staaten, kommt das Gericht
zu dem Schluss, dass alle Staaten
verpflichtet sind, die illegale
Situation, die Ergebnis des Baus
der Mauer ist, nicht anzuerkennen
und keine Hilfe zu leisten, die
die Situation, die durch den Mauerbau
geschaffen wurde, aufrechterhält.
Das Gericht ist darüber hinaus der
Auffassung, dass alle Staaten verpflichtet
sind, in Respektierung der Charta
der Vereinten Nationen und des internationalen
Rechts, jedes Hindernis, das als
Ergebnis des Baus der Mauer für
die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes
des palästinensischen Volkes besteht,
beseitigt wird.
Hinzu kommt, dass alle Unterzeichnerstaaten
der Vierten Genfer Konvention verpflichtet
sind, in Respektierung der Charta
und des internationalen Rechts,
sicherzustellen, dass Israel sich
in Einklang mit dem internationalen
humanitären Recht, wie es in der
Konvention dargelegt ist, verhält.
Schließlich ist das Gericht der
Ansicht, dass die Vereinten Nationen
und besonders die Generalversammlung
und der Sicherheitsrat darüber beraten
sollten, welche Schritte erforderlich
sind, um die illegale Situation,
die durch den Bau der Mauer und
das damit in Zusammenhang stehende
Regime entstanden ist, zu beenden;
das vorliegende Gutachten sollte
dabei in angemessener Weise Berücksichtigung
finden.
Das Gericht schließt seine Ausführungen
mit dem Hinweis, dass der Bau der
Mauer in einen breiteren Kontext
gestellt werden muss. In dieser
Hinsicht stellt das Gericht fest,
dass Israel und Palästina ,,verpflichtet
sind, die Regeln des internationalen
humanitären Rechts ohne jeden Vorbehalt
einzuhalten’’. Nach Auffassung des
Gerichts kann die tragische Situation
in der Region nur beendet werden,
wenn alle relevanten Beschlüsse
des Sicherheitsrates nach bestem
Wissen und Gewissen umgesetzt werden.
Das Gericht lenkt die Aufmerksamkeit
der Generalversammlung auf die ,,Notwendigkeit
... Anstrengungen zu unternehmen,
um so schnell wie möglich auf der
Grundlage internationalen Rechts
eine Verhandlungslösung für die
ungelösten Probleme zu ereichen
und einen palästinensischen Saat
zu errichten, der Seite an Seite
mit Israel und seinen anderen Nachbarn
existiert, und Frieden und Sicherheit
für alle in der Region bringt’’.
Englischer Volltext des Gutachtens:
www.icj-cij.org/icjwww/idocket/imwp/imwpframe.htm
Quelle
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