Anlässlich einer
gemeinsamen Presseerklärung der
EU-Missionen in Jerusalem und
Ramallah zu Administrativhaft in
Israel erklärt die
menschenrechtspolitische Sprecherin
der Fraktion DIE LINKE, Annette
Groth:
Völker- und Menschenrecht müssen
eingehalten werden! - Schutz vor
willkürlicher Haft und Recht auf ein
faires Gerichtsverfahren
sicherstellen!
Gestern haben die EU Missionen in
Jerusalem und Ramallah gemeinsam ein
Statement veröffentlicht, in dem
andauernde Besorgnis über die
exzessive Anwendung von
Administrativhaft durch Israel
geäußert wird.
Die angewandte Form der Haft ist
ohne Anklage und damit ohne Aussicht
auf ein ordentliches
Gerichtsverfahren. Die Häftlinge
wissen oft nichts über die Gründe
ihrer Verhaftung außer dem Hinweis,
es lägen „geheime Beweise“ gegen sie
vor. Diese Beweise können weder von
den Häftlingen noch deren
AnwältInnen eingesehen werden.
Administrative Haftbefehle sind
zeitlich beschränkt, können aber
beliebig oft verlängert werden. Sie
werden nicht von der Judikativen,
sondern von exekutiven Kräften
erlassen.
Dazu Annette Groth: „Im Dezember
2015 befanden sich 660 Menschen ohne
Anklage in Haft. Unter ihnen zwei
Mitglieder des palästinensischen
Legislativrates und mindestens vier
Minderjährige. Für Kinder sind unter
der Militärlegislative keine
gesonderten Bestimmungen vorgesehen
und somit ist Administrativhaft
gegen Kinder genauso wie gegen
Erwachsene anwendbar. Auch ihnen
wird in der Regel der Besuch von
Familienangehörigen verweigert und
Eltern entgegen den Bestimmungen des
internationalen Rechts das Beisein
bei Befragungen verwehrt.
Bekannt geworden ist in den letzten
Wochen besonders der Fall des
Zirkusartisten Mohammad Faisal Abu
Sakha und des Journalisten Mohammad
Al-Qiq, der sich seit dem 25.11.15
aus Protest in Hungerstreik befindet
und dessen Gesundheitszustand sich
seitdem massiv verschlechtert hat.
Die 25-tägige Befragung des
Journalisten ging nach Angaben der
Menschenrechtsorganisation Addameer
mit Folter einher.
Die Anwendung von Administrativhaft
ist im internationalen Recht nur
unter Ausnahmenbedingungen erlaubt
und mit strengen Auflagen versehen.
Israel nutzt diese Form der Haft
jedoch routinemäßig und
systematisch, was den Auflagen
widerspricht. Der administrative
Haftbefehl wird nicht von einem
unabhängigen Gericht, sondern in der
Regel lediglich von
MilitärkommandantInnen überprüft.
Administrative Haftbefehle können
nach sechs Monate erneut bestätigt
werden, sodass sich einige
PalästinenserInnen über Jahre hinweg
in Administrativhaft befinden, ohne
Aussicht auf ein ordentliches
Gerichtsverfahren oder Entlassung.
Hinzu kommen schlechte
Haftbedingungen: die medizinische
Versorgung ist mangelhaft und in
israelischen Gefängnissen wird
weiterhin gefoltert. Einzelhaft
sowie körperliche und psychische
Misshandlungen sind Mittel, um
Geständnisse sowie Informationen zu
erlangen.“
Annette Groth weiter: „Die
systematische und exzessive
Anwendung der Administrativhaft, die
seit Oktober 2015 einen erneuten
Höhepunkt erreicht hat, ist
völkerrechtswidrig und stellt einen
schweren Bruch internationalen
Rechts dar! Ich fordere die
sofortige Beendigung von
Administrativhaft!
Wird Administrativhaft dennoch
angewandt, muss sie unter allen
Umständen mit internationalem Recht
vereinbar sein. Ich fordere die
Bundesregierung auf, eindringlich an
die israelische Regierung zu
appellieren, Menschen- und
Völkerrecht einzuhalten und das
Recht auf ein faires und
unabhängiges Gerichtsverfahren sowie
den Schutz vor willkürlichen
Verhaftungen sicherzustellen!
Administrativhaft erschwert
maßgeblich einen gerechten Frieden
für die Menschen in Israel und
Palästina und beraubt
PalästinenserInnen ihrer
Menschenrechte.“ - Annette Groth,
MdB - Fraktion DIE LINKE im
Bundestag - Menschenrechtspolitische
Sprecherin |