!!!
Dringende Urgent Action von Amnesty
International - bitte teilnehmen !!!
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Annette Groth -
Es
geht um den 17-jährigen MOHAMMAD
AL-HASHLAMOUN, dem eine unbefristete
Inhaftierung ohne Anklageerhebung
droht.
Ein israelisches Gericht verurteilte
ihn zu einer Woche Hausarrest,
woraufhin die Behörden jedoch eine
sechsmonatige
Verwaltungshaftanordnung gegen ihn
erließen. Diese läuft zwar am 20.
Juni aus, kann aber beliebig oft
verlängert werden.
Der 17-jährige
Palästinenser Mohammad al-Hashlamoun
wurde in den frühen Morgenstunden
des 3. Dezember 2015 bei sich
zuhause im Stadtteil Ras al-Amud im
besetzten Ostjerusalem von
israelischen Sicherheitskräften
festgenommen.
Das Mehrparteienhaus, in dem sich
insgesamt drei Wohnungen befinden,
wurde von etwa 40 Polizist_innen und
Angehörigen des israelischen
Sicherheitsdienstes (ISA)
durchsucht. Zunächst verschafften
sie sich Zutritt zu der Wohnung des
Onkels von Mohammad al-Hashlamoun
und zerrten ihn im Pyjama auf die
Straße.
Während sein Onkel draußen
festgehalten wurde, nahmen die
Sicherheitskräfte Mohammad
al-Hashlamoun fest und brachten ihn
in das Vernehmungszentrum des ISA,
das sich in der Hafteinrichtung des
Gebäudekomplexes "Russian Compound"
in Jerusalem befindet.
Dort wurde er 18 Tage lang
festgehalten, bevor man ihn für vier
Tage in das Ashkelon-Gefängnis im
Süden Israels verlegte. Mohammad
al-Hashlamoun wurde wiederholt
gefragt, ob er Anschläge in
Jerusalem plane, was er jedoch
abstritt. In seiner zweiten Anhörung
vor dem Amtsgericht von Jerusalem am
20. Januar wurde er zu einer Woche
Hausarrest und einer Geldstrafe von
gut 1.000 Euro verurteilt.
Statt Mohammad al-Hashlamoun
allerdings seinen Hausarrest
antreten zu lassen, erließ der
Verteidigungsminister am nächsten
Tag eine sechsmonatige
Verwaltungshaftanordnung gegen ihn.
Mithilfe von
Verwaltungshaftanordnungen können
die israelischen Behörden Personen
über längere Zeit hinweg ohne
Anklage festhalten. Sie können die
Anordnungen beliebig oft verlängern
und sind nicht verpflichtet, die
vorliegenden Beweise gegen die
Beschuldigten offenzulegen. Dies
führt dazu, dass die Inhaftierten
sich weder verteidigen noch ihre
Inhaftierung anfechten können.
Die Mutter von Mohammad
al-Hashlamoun hat ihn im Gefängnis
von Megiddo im Norden Israels
besucht und berichtet, ihn müde und
verängstigt vorgefunden zu haben.
Mohammad al-Hashlamoun verfügt über
einen Jerusalem-Identitätsausweis,
das heißt er kann sich sowohl im
besetzten palästinensischen
Ostjerusalem als auch im
israelischen Westjerusalem und
anderswo in Israel aufhalten. Er ist
einer von zwei Minderjährigen, die
sich derzeit in Israel in
Verwaltungshaft befinden. Im Januar
2016 wurden vier Minderjährige aus
der Verwaltungshaft entlassen.
- Quelle |