BDS -
Frankfurt, München und andere Städte verhindern die freie
Meinungsbildung.
Sie und die Parteien im Bundestag verstoßen gegen das
Grundgesetzt
Artikel 5
- (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und
Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein
zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch
Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht
statt.
Streit um BDS-Bewegung: Meinungsfreiheit zuerst
Laut Wissenschaftlichem Dienst ist der BDS-Beschluss des
Bundestags nicht verbindlich. Als Gesetz wäre er
„verfassungswidrig“.
BERLIN taz | Felix Klein, Antisemitismusbeauftragter der
Bundesregierung, hat kürzlich angeregt, den Streit um den
BDS-Beschluss des Bundestags
von einer neutralen Instanz klären zu
lassen. Nun liegt das siebenseitige Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vor.
Es enthält Argumente für beide Seiten – sowohl für
VertreterInnen vieler Kulturinstitutionen, die den Beschluss als
faktische Einschränkung der Meinungsfreiheit kritisieren, als
auch für die Verteidiger des Beschlusses, die dies bestreiten.
Und: Das Gutachten kritisiert deutlich die Praxis von Städten
und Kommunen, BDS keine städtisch finanzierten Räume zur
Verfügung zu stellen. (…)
Keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung
-
Die Befürchtung: „Unter Berufung auf die Resolution des
Bundestags werden durch missbräuchliche Verwendungen des
Antisemitismusvorwurfs wichtige Stimmen beiseitegedrängt und
kritische Positionen verzerrt dargestellt.“ Für die
international arbeitende Institutionen sei schlicht unklar, wen
sie noch einladen dürften. Im Globalen Süden unterstützen weit
mehr
politische Aktivisten, Verbände,
KünstlerInnen und Intellektuelle BDS als in Europa.
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unterstreicht,
dass der Bundestagsbeschluss eine „politische Meinungsäußerung“
ist, die keine rechtliche Verbindlichkeit hat. Insofern können
sich die Unterstützer des Anti-BDS-Beschlusses bestätigt fühlen.
Sie werfen den Kulturinstitutionen vor, sich als Opfer
eingebildeter Zensur zu inszenieren. Allerdings bestätigt das
Gutachten die Überzeugung der Unterstützer nur darin. Denn das
Gutachten besagt andererseits, dass die Anti-BDS-Praxis im
Widerspruch zur grundgesetzlich verbrieften Meinungsfreiheit
steht.
Als Gesetz, so ein Resümee, wäre der Bundestagsbeschluss eine
„verfassungswidrige“ Einschränkung der Meinungsfreiheit. Denn es
gebe keinen Nachweis, dass BDS „gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung“ gerichtet sei. Zudem verfüge die in
Deutschland marginale Bewegung über keine „verfestigte,
rechtsförmige Organisationsstruktur“. Von einer „Gefährdung der
öffentlichen Ordnung“ könne bei BDS keine Rede sein. >>>
BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages (Drucksache
19/10191)
Wissenschaftliche Dienste - Deutscher Bundestag -
Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 288/20 - (...)
1. Fragestellung
Der Bundestag hat am 17. Mai 2019 einen gemeinsamen Antrag von
CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Der
BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten - Antisemitismus
bekämpfen"
(ET-Drucksache 19/10191) angenommen.1 Der Bundestag
tritt damit jeder Form des Antisemitismus schon im Entstehen
entschlossen entgegen und verurteilt die BDS Kampagne und den
Aufruf zum Boykott von israelischen Waren, Unternehmen,
Wissenschaftlern, Künstlern und Sportlern. Es sollen keine
Organisationen finanziell gefördert werden, die das
Existenzrecht Israels in Frage stellen. Länder, Städte und
Gemeinden werden aufgerufen, sich dieser Haltung anzuschließen.
Es wurde die Frage aufgeworfen, ob es qualitative Vorgaben für
Äußerungen durch die Mitglieder der Bundesregierung, ihre
Beauftragten und die nachgeordneten Behörden gebe, wenn durch
diese Äußerungen Personen oder Gruppierungen als antisemitisch,
rassistisch oder extremistisch bewertet werden.
Außerdem wurden die Fragen aufgeworfen, ob Bundestagsbeschlüsse
Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis haben können, ob der
BDS-Beschluss eine Rechtsgrundlage für Verwaltungshandeln
darstellen kann, wie ein Gesetz verfassungsrechtlich zu bewerten
wäre, das Auftritte oder Veranstaltungen BDS-naher Personen
untersagt und ob Gemeinden BDS-nahen Personen den Gebrauch von
öffentlich-rechtlichen Einrichtungen untersagen können. (...)
Bei entsprechenden Äußerungen sind daher die Grundrechte der
Betroffenen und das alle Staatsorgane bindende
Sachlichkeitsgebot zu beachten. Aus dem Sachlichkeitsgebot in
der Ausprägung des Willkürverbots ist abzuleiten, dass
Werturteile nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen dürfen, d.
h. bei verständiger Beurteilung auf einem im Wesentlichen
zutreffenden oder zumindest sachgerecht und vertretbar
gewürdigten Tatsachenkern beruhen müssen, und zudem den sachlich
gebotenen Rahmen nicht überschreiten dürfen.
3. Rechtswirkung des Bundestagsbeschlusses
Bei den Beschlüssen des Deutschen Bundestages wird zwischen den
„echten" und den „schlichten" Parlamentsbeschlüssen
unterschieden. Echte Beschlüsse sind solche mit rechtlicher
Verbindlichkeit für den Adressaten. Diese verbindlichen
Beschlüsse sind im Wesentlichen im GG selbst genannt. Dazu
gehören aus dem inneren Bereich des Bundestages z.B. die
Einsetzung von Untersuchungsausschüssen (Art. 44 Abs. 1 Satz 1
GG), aus dem Verhältnis zu anderen Verfassungsorganen z. B. das
Herbeirufen von Mitgliedern der Bundesregierung (Art. 43 Abs. 1
GG) oder aus dem Bereich der besonderen Staatsangelegenheiten
z.B. die Feststellung des Verteidigungsfalls (Art. 115a Abs. 1
GG).10
Demgegenüber geht von schlichten Parlamentsbeschlüssen keine
(rechtliche) Verbindlichkeit aus. Es handelt sich dabei oft um
Stellungnahmen zu aktuellen Ereignissen, politische
Absichtserklärungen, Ersuchen an die Regierung oder andere
Entschließungen, denen (ggf. noch) keine Regulierungsabsicht zu
Grunde liegt." Diese Beschlüsse müssen sich nicht an ein anderes
Staatsorgan wie z.B. die Regierung richten,12 sie können auch
als Absichtserklärung für das zukünftige Handeln des Bundestages
selbst zu sehen sein. Trotz der fehlenden Verbindlichkeit wird
diesen Beschlüs-sen eine nicht unerhebliche politische Bedeutung
zugemessen.
Der hier betrachtete Beschluss des Bundestages vom 17. Mai 2019
ist als schlichter Parlamentsbeschluss zu bewerten. Er ist nicht
auf der Basis einer spezifischen rechtlichen Regelung ergangen
(...)
Durch den Beschluss werden daher Kommunen nicht verpflichtet,
Einzelpersonen oder Organisationen, die der BDS-Bewegung
nahestehen und diese unterstützen, die Nutzung öffentlicher
Räume zu untersagen. Der Beschluss des Deutschen Bundestages
stellt keine Rechtsgrundlage für Entscheidungen dar, durch die
Auftritte von Einzelpersonen in öffentlichen Räumen oder mit
öffentlichen Mitteln geförderte Veranstaltungen untersagt werden
können. Solche Entscheidungen bedürfen stets einer
Rechtsgrundlage im Einzelfall.
Sofern bei Verwaltungsentscheidungen ein Ermessen eingeräumt
wird, kann der Beschluss bei der Ermessenausübung im Rahmen der
Abwägung berücksichtigt werden. Es ist daher möglich, dass der
Beschluss insofern Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis haben
kann. Schlichte Parlamentsbeschlüsse allein können keine
Rechtsgrundlage für grundrechtseinschränkende Entscheidungen
darstellen. (...)
Ausschnitte:
Der ganze Text als pdf Datei >>> |
Quelle
Polarisierungsdynamik - Nach dem BDS-Beschluss
Barbara Stollberg-Rilinger
(...)
Mindestens dreierlei ist diskussionsbedürftig.
Erstens ist
umstritten, wo die Grenze verläuft zwischen Antisemitismus und
Kritik an der israelischen Regierungspolitik. Die derzeitige
offiziöse Definition des Antisemitismusbegriffs durch die
International Holocaust Remembrance Association (IHRA) verwischt
diese Grenze und macht es leicht, jedwede Kritik an der
Netanjahu-Regierung zu diskreditieren.
Höchst unklar und diskussionsbedürftig ist zweitens, was
die diffuse (???) BDS-Bewegung (Boycott, Divestment,
Sanctions) genau ist, was sie will, wer – jenseits formaler
Mitgliedschaft – dazugehört, welche ihrer Ziele und Methoden
legitim sind und welche nicht. Ist es beispielsweise illegitim
zu kritisieren, dass in Israel keineswegs alle Bürgerinnen und
Bürger ungeachtet ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit
vor dem Gesetz gleich sind? Diskussionsbedürftig ist drittens
die
Resolution des Deutschen Bundestags, wonach Anhängern
der BDS-Bewegung keine öffentlichen Mittel und Räume zur
Verfügung gestellt werden sollen. An der guten Absicht dieses
Beschlusses, dem wachsenden Antisemitismus in Deutschland
entgegenzutreten, besteht kein Zweifel. Sehr wohl aber kann man
seine unbeabsichtigten Folgen kritisieren. Es gibt mittlerweile
eine lange Reihe von Fällen, in denen Balletttänzer oder
Musikerinnen, Historiker oder Journalistinnen ausgeladen wurden
oder werden sollten, weil sie der Nähe zum BDS beschuldigt
werden.
Dass solche Vorgänge die im Grundgesetz Artikel 5 Absatz 3
verankerte Wissenschafts- und Kunstfreiheit tangieren, liegt auf
der Hand und ist mittlerweile auch von verschiedenen
Verwaltungsgerichten bestätigt worden. Aber damit ist das
Problem nicht beseitigt. Denn bevor man es auf einen
Gerichtsprozess ankommen lässt, bevor man seine Institution der
Skandalisierung aussetzt, bevor man sich den schlimmsten Vorwurf
zuzieht, den man sich in Deutschland zuziehen kann, schweigt man
lieber still und lädt vorsichtshalber niemanden mehr ein, der
oder die möglicherweise irgendwann einmal etwas Vorteilhaftes
über den BDS geäußert haben könnte. Mit anderen Worten: Der
gutgemeinte BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages hat eine
Atmosphäre der Rechtsunsicherheit und vorauseilenden
Selbstzensur geschaffen, die kein Freund liberaler
Rechtsstaatlichkeit ernsthaft gutheißen kann.
mehr >>> |
Sehen Sie sich das Interview mit Massad an.
"Nie wieder"
Wie
Israel den Holocaust-Gedenktag ausnutzt
Ali Abunimah - 27. Januar 2020 - Übersetzt mit DeepL
Am Montag jährt
sich zum 75. Mal die Befreiung von Auschwitz, dem von der
deutschen Regierung während des Zweiten Weltkriegs errichteten
Vernichtungslager in Polen, durch die sowjetische Armee. Die
Nazis ermordeten in Auschwitz mehr als eine Million Menschen,
die große Mehrheit davon europäische Juden. Der Jahrestag der
Befreiung des Lagers wird als internationaler
Holocaust-Gedenktag begangen.
Dies sind Verbrechen, an die man sich erinnern muss, um die
Opfer des europäischen Völkermordes zu ehren und damit
universelle Lehren daraus gezogen und zum Wohle der gesamten
Menschheit auf die heutige Zeit übertragen werden können.
Traurigerweise versuchen Israel und seine Unterstützer jedoch,
diese Erinnerung für ihre eigenen Zwecke zu vereinnahmen.
Israel hat "die Geschichte der Unterdrückung der Juden in Europa
oft historisch benutzt und so wie es das heute tut, um viele
seiner Verbrechen zu rechtfertigen", sagte der Professor der
Columbia University Joseph Massad am Montag in RT's Going
Underground Programm. Letzte Woche hatte Israel Dutzende von
Staatsoberhäuptern aus aller Welt zu seiner eigenen Versammlung
zum Gedenken an den Auschwitz-Jahrestag eingeladen. Massad wies
darauf hin, wie der israelische Premierminister Benjamin
Netanjahu dieses Treffen als Gelegenheit nutzte, den
Internationalen Strafgerichtshof anzugreifen, der derzeit
israelische Kriegsverbrechen gegen Palästinenser untersucht. Er
wies auch auf Israels Versuch hin, eine umstrittene Definition
von Antisemitismus durchzusetzen, die Kritik an Israel und
seiner rassistischen Staatsideologie, dem Zionismus, einerseits
mit Bigotterie gegen Juden andererseits gleichsetzt.
In der letzten Woche schrieb der Journalist Gideon Levy in
Haaretz vernichtend über die Veranstaltung, die von Israel
ausgerichtet wurde. "Israel zu Gast zu haben, ohne seine
Verbrechen zu erwähnen; des Holocausts zu gedenken, während man
seine Lehren ignoriert; Jerusalem zu besuchen, ohne am
Internationalen Holocaust-Gedenktag ins Gaza-Ghetto zu reisen -
eine größere Heuchelei kann man sich kaum vorstellen", schreibt
Levy. "Wenn sie heute ad nauseam 'Nie wieder' rezitieren, sollte
man seinen Blick ehrlich nach Süden und Osten richten, nur ein
paar Kilometer von der Gedenkhalle in Yad Vashem entfernt", sagt
Levy und bezeichnet Gaza als "Konzentrationslager". "Dort gibt
es keinen Holocaust, sondern nur Apartheid. Keine Vernichtung,
aber eine systematische Verrohung eines Volkes. Nicht Auschwitz,
sondern Gaza. Wie kann man das am Internationalen
Holocaust-Gedenktag ignorieren?"
Die Antwort ist, dass man das nicht kann und nicht darf.
In den letzten Jahren hat The Electronic Intifada Interviews mit
Holocaust-Überlebenden veröffentlicht, die genau darauf
bestehen, dass wir universelle Lehren aus den Gräueltaten
ziehen, deren Zeuge sie waren.
Auschwitz
überleben
Esther Bejarano,
jetzt in ihren Neunzigern, wurde als Mädchen nach Auschwitz
geschickt. Dort spielte sie im Frauenorchester - solange die
Lagerkommandanten zufrieden waren, entgingen sie und ihre
Mitmusikerinnen der Ermordung.
Noch heute ist sie als Musikerin tätig. Ihre Eltern Rudolf und
Margarethe Loewy überlebten nicht. Sie wurden 1941 von den Nazis
in Litauen ermordet. Nach dem Krieg wanderte Bejarano nach
Palästina aus, kehrte aber schließlich in ihre Heimat
Deutschland zurück, angewidert davon, wie die Palästinenser
behandelt wurden. Sie sagt, dass sogar sie - eine
Auschwitz-Überlebende - als Antisemitin abgestempelt wurde, weil
sie sich für die Rechte der Palästinenser einsetzte. Doch sie
lässt sich nicht entmutigen. Sie weigert sich zu schweigen und
sagte 2018 gegenüber The Electronic Intifada, dass Israels
Regierung "faschistisch" ist und dass sie BDS - Boykott,
Desinvestition und Sanktionen - unterstützt, wenn es hilft,
Israels Verfolgung der Palästinenser in Frage zu stellen.
Jacques Bude, ein pensionierter Professor aus Belgien,
überlebte den Nazi-Völkermord, weil er von Bauern gerettet
wurde, die ihn als Kind versteckten. Seine Eltern wurden
deportiert und in Auschwitz ermordet. Nach dem Krieg wurde er
gegen seinen Willen als zionistischer Siedler nach Palästina
geschickt. "Ich fühlte mich wirklich im Exil", sagte Bude 2017
gegenüber The Electronic Intifada. "Ich wurde durch den
deutschen Militarismus zerstört und ich kam nach Israel und
begegnete erneut dem Militarismus."
Er kehrte zurück nach Belgien.
Die Nazi-Ideologie "führte zum Völkermord an den Juden, den
Roma, den Sinti, den Homosexuellen und den geistig Behinderten",
sagte Bude. "Es ist die schlimmste Entmenschlichung, die es bis
heute gibt. Es war industriell und sie gingen den ganzen Weg.
Sie haben sie komplett entmenschlicht, zu einem Haufen von
Haaren und Gold." "Die Pflicht des Gedenkens ist es also, zu
sagen 'Nie wieder Entmenschlichung'", fügte Bude hinzu. "Wenn
wir sagen 'nie wieder', müssen wir uns entscheiden, wo wir
stehen und es verurteilen." Und das schließe die Verurteilung
der Verbrechen Israels ein: "Ich bin gegen die ethnische
Säuberung der Palästinenser, die eine Form der Entmenschlichung
ist."
Hajo Meyer wurde 1944 nach Auschwitz deportiert. Nachdem er
den Krieg überlebt hatte, kehrte er in die Niederlande zurück,
wo er eine lange Karriere als Physiker machte. Er war auch ein
vehementer Antizionist und überzeugter Verfechter der Rechte der
Palästinenser. Das machte ihn zur Zielscheibe unerbittlicher
Verleumdungen von Israels Anhängern, sogar nach seinem Tod 2014.
Aber auch er ließ sich durch solche Angriffe nie zum Schweigen
bringen. In seinem letzten Interview mit The Electronic Intifada
forderte Meyer die Palästinenser auf, "ihren Kampf nicht
aufzugeben", auch wenn das den bewaffneten Kampf bedeutete.
Die Lehre, die Israel aus dem Holocaust ziehen will, ist, dass
es das Recht hat, im Namen des Schutzes der Juden ungestraft mit
den Palästinensern zu machen, was es will.
Aber die richtige Lehre, die wir ziehen müssen - und sie ist
dringender denn je - ist, dass wir alle zusammenstehen müssen
gegen rassischen und religiösen Hass und Unterdrückung, egal wer
seine Opfer sind.
Quelle |